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DAS GROSSE EVANGELIUM JOHANNES - BAND 1
Lehren und Taten Jesu während Seiner drei Lehramts-Jahre
- Kapitel 2 -
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Da er aber also im steten Verbande mit dem Urlichte sich befand und Dieses wohl unterschied von seinem Lichte - da er wohl auch aus dem Urlichte hervorgegangen ist, aber dennoch nicht das Urlicht, sondern nur ein Ablicht Desselben war, auf daß er Dasselbe erkennete und Demselben ein rechtes Zeugnis gäbe -, so gab er denn auch ein vollgültiges Zeugnis dem Urlichte und erweckte dadurch so viel des rechten Lichtes in den Herzen der Menschen, daß diese dann, wenn schon anfangs nur sehr schwach, aber mit der Zeit doch stets stärker und heller erkennen konnten, daß das Urlicht, Das nun im Fleische eingehüllt, dennoch Dasselbe ist, Dem alle Wesen und Menschen ihr selbständiges Dasein verdanken und es als selbständig für ewig behalten können, so sie es wollen.
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Wiegestaltig Ich oder das Urlicht von dieser Welt, das heißt von den verfinsterten Menschen, die in allem ihrem Sein aus Mir oder, was Eines ist, aus dem Urlichte (Worte) hervorgegangen sind, habe verkannt werden können trotz all den Vorboten und Verkündern Meiner Ankunft, ist bereits schon im 5. Verse klar erörtert worden; nur ist noch ganz besonders zu erwähnen, daß hier unter ,,Welt" nicht die Erde als die Trägerin gerichteter Seelen, die eigentlich die Materie ausmachen, sondern bloß nur die Menschen, die zwar wohl zu einem Teile aus dieser Materie genommen sind, aber als einmal freigestellte Wesen nicht mehr dieser urgerichteten Seelenmaterie angehören oder angehören dürfen, zu verstehen sind; denn welch eine Zumutung wäre das auch, so Ich von dem noch im tiefsten Gerichte liegenden Steine verlangte, daß er Mich erkennete!? Solches kann nur von einer freigewordenen Seele, die Meinen Geist in sich hat, voll rechtlich verlangt werden.
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Es versteht sich aber so gut wie von selbst, daß bei allen jenen, die Mich nicht aufnahmen oder nicht erkannten, die Urordnung gestört blieb und mit dieser Störung ein leidender Zustand, das sogenannte ,,Übel" oder die ,,Sünde" blieb; wogegen bei vielen andern aber, die Mich aufnahmen, das heißt, die Mich in ihren Herzen erkannten, sich dieses Übel notwendig verlieren mußte, da sie wieder mit Mir als mit der Urordnung und Urmacht alles Seins vereint wurden, sich darinnen selbst und Mein Urlicht als das gestellte ihrige in ihnen und in diesem das ewige, unvertilgbare Leben fanden.
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In solchem Leben aber fanden sie auch, daß sie dadurch notwendig nicht nur Meine Geschöpfe, was sich aus ihrem niederen Lebensgefühle nur herausstellt, sondern, weil sie Mein Selbst in sich bergen, was nur durch Meine Willensmacht aus Mir frei hinausgestellt ward, unfehlbar Meine höchsteigenen Kinder sind, da ihr Licht (ihr Glaube) gleich ist Meinem höchsteigenen Urlichte und daher in sich selbst die volle Macht und Kraft hat, die in Mir Selbst ist, und aus solcher Macht heraus auch das vollste Recht, Mein Kind nicht nur zu heißen, sondern auch in aller Fülle zu sein!
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Denn der Glaube ist eben ein solches Licht, und Mein Name, an den die mächtigen Strahlen dieses Lichtes gerichtet sind, ist die Kraft und die Macht und das eigentliche Wesen Meines Urseins, durch die jeder in sich selbst die vollrechtliche und vollgültige Kindschaft Gottes bewerkstelligt. Darum heißt es denn auch im 12. Verse, daß alle, die Mich aufnehmen und an Meinen Namen glauben werden, sage - die Macht in sich haben sollen, vollrechtlich ,,Kinder Gottes" zu heißen!
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